BGH: Kommunen dürfen online keine kostenlosen Stellenanzeigen veröffentlichen
Kommunen dürfen in ihren Internetauftritten keine kostenlosen Stellenanzeigen veröffentlichen. Dies ist eine wettbewerbswidrige "geschäftliche Handlung", die zudem gegen das "Gebot der Staatsferne der Presse" verstößt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschied. (Az. I ZR 142/23)