Grundsätze
Die NUTS-Systematik folgt drei Grundsätzen.
1. Die NUTS orientiert sich bevorzugt an Verwaltungsgliederungen
Aus praktischen Gründen spiegelt die NUTS-Systematik im Allgemeinen die territoriale Verwaltungsgliederung der Mitgliedstaaten wider. Dadurch sind Daten leicht verfügbar und die politischen Maßnahmen können anhand dieser Gliederung wirksam umgesetzt werden.
2. Vergleichbarkeit nach Bevölkerungsgröße
Für jede NUTS-Ebene werden Mindest- und Höchstgrenzen für die Bevölkerung festgelegt.
Ebene | Mindestzahl | Höchstzahl |
---|---|---|
NUTS 1 | 3 000 000 | 7 000 000 |
NUTS 2 | 800 000 | 3 000 000 |
NUTS 3 | 150 000 | 800 000 |
Bei den administrativen Ebenen ist es ausreichend, wenn die durchschnittliche Bevölkerungsgröße der entsprechenden Regionen innerhalb der Schwellenwerte liegt. Im Fall von nichtadministrativen Ebenen sollten die Werte bei jeder einzelnen Region innerhalb der Schwellenwerte liegen. Ausnahmen sind für Regionen mit besonderen geografischen, sozioökonomischen, historischen, kulturellen oder ökologischen Gegebenheiten zulässig.
Auch wenn angestrebt wird, auf jeder NUTS-Ebene jeweils Regionen mit vergleichbarer Größe zu vergleichen, gibt es auf jeder Ebene nach wie vor Regionen, die sich hinsichtlich ihrer Bevölkerungsgröße stark vom Durchschnitt abweichen.
3. Stabilität im Zeitverlauf
Die NUTS-Systematik kann grundsätzlich geändert werden – jedoch höchstens alle 3 Jahre. Die Änderungen ergeben sich üblicherweise aus Umgestaltungen der territorialen Struktur eines oder mehrerer EU-Länder.
Im Falle einer größeren Reorganisation der Verwaltungsstruktur eines Landes können Änderungen in Abständen von weniger als drei Jahren vorgenommen werden, was bislang nur einmal, nämlich 2014 für Portugal, der Fall war.