Unternehmensführung
Nach EU-Recht müssen Unternehmen die zivilrechtlichen Haftungspflichten der Mitglieder der Leitungsorgane berücksichtigen.
Zivilrechtliche Haftung der Unternehmensleitung
Vorstände in der EU können persönlich für ihr Unternehmen haftbar gemacht werden. Zwar hat jedes EU-Land sein eigenes Gesellschaftsrecht, doch gibt es auch EU-weite Mindeststandards, an die sich Unternehmen halten müssen.
Zuletzt überprüft: 15/09/2025