Verffentlichungen im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung
Staatliche Beihilfen gelten grundstzlich als unvereinbar mit dem EU-Binnenmarkt und mssen vor ihrer Gewhrung bei der Kommission angemeldet und von dieser genehmigt werden. Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO) werden jedoch bestimmte staatliche Beihilfemanahmen, die darauf abzielen das Wirtschaftswachstum in Europa zu frdern, von der Anmeldungs- und Genehmigungspflicht bei der Kommission freigestellt.
Die Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung gilt fr folgende Beihilfengruppen:
- Regionalbeihilfen
- Beihilfen fr KMU in Form von Investitionsbeihilfen, Betriebsbeihilfen und Beihilfen zur Erschlieung von KMU-Finanzierungen
- Umweltschutzbeihilfen
- Beihilfen fr Forschung und Entwicklung sowie Innovation
- Ausbildungsbeihilfen
- Einstellungs- und Beschftigungsbeihilfen fr benachteiligte Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen
- Beihilfen zur Bewltigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
- Sozialbeihilfen fr die Befrderung von Einwohner*innen entlegener Gebiete
- Beihilfen fr Breitbandinfrastrukturen
- Beihilfen fr Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
- Beihilfen fr Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
- Beihilfen fr lokale Infrastrukturen
Verffentlichung gem Artikel 11 AGVO
Frdervereinbarung WIPARK Garagen GmbH
Die Abteilung Finanzwesen (MA 5) hat mit der WIPARK Garagen GmbH eine Frdervereinbarung zur Errichtung einer Park & Ride Anlage in Oberlaa, An der Kuhtrift, als U-Bahn-nahes Projekt der 4. Ausbauphase der Wiener U-Bahn abgeschlossen.
- Frdervereinbarung: 2 MB PDF
- Barrierefreie Version: Frdervereinbarung: 556 KB PDF
- Beschlussbogen: 328 KB PDF
- Barrierefreie Version: Beschlussbogen: 126 KB PDF
Stadt Wien | Finanzwesen
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