Verffentlichungen im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung

Staatliche Beihilfen gelten grundstzlich als unvereinbar mit dem EU-Binnenmarkt und mssen vor ihrer Gewhrung bei der Kommission angemeldet und von dieser genehmigt werden. Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO) werden jedoch bestimmte staatliche Beihilfemanahmen, die darauf abzielen das Wirtschaftswachstum in Europa zu frdern, von der Anmeldungs- und Genehmigungspflicht bei der Kommission freigestellt.

Die Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung gilt fr folgende Beihilfengruppen:

  • Regionalbeihilfen
  • Beihilfen fr KMU in Form von Investitionsbeihilfen, Betriebsbeihilfen und Beihilfen zur Erschlieung von KMU-Finanzierungen
  • Umweltschutzbeihilfen
  • Beihilfen fr Forschung und Entwicklung sowie Innovation
  • Ausbildungsbeihilfen
  • Einstellungs- und Beschftigungsbeihilfen fr benachteiligte Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen
  • Beihilfen zur Bewltigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
  • Sozialbeihilfen fr die Befrderung von Einwohner*innen entlegener Gebiete
  • Beihilfen fr Breitbandinfrastrukturen
  • Beihilfen fr Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
  • Beihilfen fr Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
  • Beihilfen fr lokale Infrastrukturen

Verffentlichung gem Artikel 11 AGVO

Frdervereinbarung WIPARK Garagen GmbH

Die Abteilung Finanzwesen (MA 5) hat mit der WIPARK Garagen GmbH eine Frdervereinbarung zur Errichtung einer Park & Ride Anlage in Oberlaa, An der Kuhtrift, als U-Bahn-nahes Projekt der 4. Ausbauphase der Wiener U-Bahn abgeschlossen.

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