[219] Bord, der oberste Rand des Schiffes, auch das ganze Schiff (an B. kommen fr: auf das Schiff kommen, an B. gehen fr: sich einschiffen etc.). Steht man im Schiff mit dem Gesicht nach vorn, so heit die linke Seite Backbord, die rechte Steuerbord (daher Backbordgeschtze, Steuerbordgeschtze etc.). Die Bezeichnungen stammen aus der Zeit, in welcher der Steuermann, die Pinne rechts von sich mit der Hand fhrend, seinen Rcken (niederdeutsch back) der linken Seite des Schiffes zuwandte. Auenbords, auerhalb des Schiffes, binnenbords, innerhalb des Schiffes. Bordarrest, Verbot, das Schiff zu verlassen. Bordwand, Auenwand des Schiffes.