[70] Verfassungseid, die eidliche Versicherung des Souverns. da er der Verfassung und den Gesetzen des Landes gem regieren werde. Nach manchen Verfassungen. z. B. nach der preuischen, wird ein eidliches Gelbnis des Monarchen in Gegenwart der Kammern verlangt, whrend nach andern Verfassungsurkunden die eidliche Versicherung in einem Patent gengt und noch andre Verfassungen eine solche Zusicherung in einer Urkunde bei dem frstlichen Worte des Souverns verlangen. In manchen Staaten ist eine dem V. entsprechende Versicherung auch in den Verpflichtungseid der Staatsdiener, mitunter auch in den allgemeinen Huldigungseid (Untertaneneid) der Staatsbrger aufgenommen.