[414] Geschirr, 1. im Bauwesen Handwerkszeug der Zimmerleute, Maurer, Steinhauer, von welchen das Notwendigste in manchen Gegenden die Gesellen selbst halten mssen, whrend das Gerte von den Meistern zu stellen ist; 2. in der Tonwarenfabrik ein Gef (s. Bunzlauer Geschirr, Tonwaren); 3. im Transportwesen die Einspannvorrichtung fr die Zugtiere.
Weinbrenner.