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Konzil

[1004] Konzīl (lat. concilĭum), in der kath. Kirche die Versammlung kirchlicher Wrdentrger zur Verhandlung und Entscheidung ber kirchliche Gegenstnde (Synode, Kirchenversammlung). Die ersten K. bis zum 4. Jahrh. warfen nur von den Bischfen einer oder mehrerer Provinzen beschickt (Provinzial-K.) und standen seit dem 3. Jahrh. unter Leitung der Metropoliten. Daneben die Dizesansynoden als Vertretung einer kirchlichen Dizese. Seit der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion kamen zunchst die Patriarchalsynoden auf, von mehrern Metropoliten beschickt und oft sich deckend mit Nationalsynoden, endlich die Reichssynoden oder kumenischen K., Vertretungen der ganzen christl. Welt (das erste zu Nica 325). Die ersten sieben, von der griech. und rm. Kirche gemeinsam anerkannten, wurden vom byzant. Kaiser, die sptern, nur abendlndischen, aber als kumenisch geltenden, vom Papst berufen (Lateransynoden). In den christl. german. Staaten traten aber zunchst wieder National-K. ein, bes. in der karoling. Zeit, von den Knigen meist in Verbindung mit den Reichsstnden berufen. Die von dem kumenischen K. des 15. Jahrh. wieder beanspruchte hchste Gewalt in der Kirche haben die Ppste niemals anerkannt, der Streit ist auf dem Vatikanischen K. (1869-70) zugunsten der letztern entschieden worden. Die rm. Kirche zhlt 20 kumenische K., die griech. nur 7. – Vgl. Hefele, Konziliengeschichte (2. Aufl. 1873 fg.; fortgesetzt von Hergenrther und Knpfler, 1887 fg.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fnfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1004.
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