[1001] Konstitution (lat.), Festsetzung, Begrndung, Einrichtung; Verfassung und Verfassungsurkunde; in der Heilkunde die besondere und eigentmliche Krperbeschaffenheit eines Menschen, bes. als Bedingung von Krankheitsanlagen; man unterscheidet: krftige, schwchliche, reizbare, trge, arterielle, vense, lymphatische, nervse K. Konstitutionsanomalīe, die angeborene oder erworbene Neigung zu gewissen Krankheiten; erstere auch erbliche Belastung genannt. Konstitutionskrankheiten, Allgemeinkrankheiten, die den ganzen Krper in Mitleidenschaft ziehen, im Gegensatze zu lokalen oder Organkrankheiten. Chemische K. heit die Gruppierungsweise der Elementaratome, wie sie sich bei chem. Vernderungen zeigt, ausgedrckt durch die Konsituationsformel (s. Chemische Formeln).