[865] Intersse (lat.), der Anteil, welchen man an einer Sache nimmt; auch die Teilnahme, welche eine Sache erregt, Wert, Wichtigkeit derselben, dann Nutzen, Gewinn; im jurist. Sinne (id quod interest) der Nutzen oder Schaden, den jemand bei der Handlung eines andern oder irgendeinem Ereignis hat. Interessen, Zinsen eines Kapitals, deren Berechnung die Interessenrechnung oder Zinsrechnung (s.d.). Interessnt, Teilnahme erregend, anziehend. Interessnten, die an einer Sache ein rechtliches I. haben. Interessensphre, Hinterland einer Kolonie, in welchem dem die Kolonie besitzenden Staate nicht die Staatsgewalt zusteht, sondern zunchst nur ein ausschlieliches Okkupationsrecht, sowie das Recht, die Ausbung fremder Staatsgewalten auszuschlieen. Interessiert, an etwas beteiligt, gewinnschtig, eigenntzig. Interessieren, Teilnahme erregen, jemand fr sich gewinnen; sich interessieren, I. fr etwas haben.