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Realschulen

[498] Realschulen, seit Mitte des 18. Jahrh. aufgekommene Unterrichtsanstalten, die eine allgemeine Bildung fr das brgerliche Berufsleben oder eine wissenschaftliche Vorbildung fr hhere Fachschulen gewhren wollen, zerfallen in Preuen nach der Verordnung vom 31. Mrz 1882 in Realgymnasien (die frhern R. erster Ordnung) und Ober-R. (beide mit 9jhr. Kursus, die letztern ohne Latein), Realprogymnasien (Realgymnasien ohne Prima, die frhern hhern Brgerschulen), einfache R. (die frhern R. zweiter Ordnung, mit 7jhr. Kursus) und Hhere Brgerschulen (6jhr. Kursus, ohne Latein). Das Reifezeugnis der letztern berechtigt zum freiwilligen Militrdienst. Die Gleichstellung der Realgymnasien und Ober-R. mit den Gymnasien in bezug auf Zulassung zum Universittsstudium wurde mit einigen Einschrnkungen 1900 in Preuen, dann auch in andern deutschen Staaten beschlossen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fnfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 498.
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