[605] Kirchengang heit die hin und wieder noch herrschende, aber in den grern Stdten fast gnzlich verschwundene Gewohnheit, nach welcher der erste Ausgang einer Wchnerin, sei es nun eine bestimmte Zeit nach ihrer Niederkunft, oder sobald sie wieder in Besitz von Kraft und Gesundheit ist, ein Kirchenbesuch sein mu, um Gott im vereinten Gebet mit der Gemeinde fr die glckliche Niederkunst zu danken und das neugeborene Kind seiner vterlichen Huld und Gte anzuempfehlen. Die jedenfalls durch das jd. Gebot von dem Reinigungsopfer unter den Christen entstandene Sitte hat das Gute, da sie in einem besonders wichtigen Lebensverhltnisse den hhern Rcksichten der Religion auf eine wrdige Weise gengen heit und der Mutter die hhere Bedeutsamkeit ihres Berufs vor die Augen fhrt. Nach den Kirchengesetzen soll die Wchnerin den Kirchgang zwar erst 40 Tage oder sechs Wochen nach der [605] Niederkunft halten, doch geschieht er auch frher, wenn es die Gesundheit gestattet.