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Departement

[529] Departement, ein franz. Ausdruck, welcher den Begriff der Trennung und Theilung ausdrckt, wird gleichbedeutend mit Geschftskreis vorzugsweise von den Abtheilungen gebraucht, in denen je unter der obern Leitung eines Ministers die Regierungsgeschfte grerer Staaten verwaltet werden, und ein z.B. im Departement des Innern Angestellter ist demnach ein Beamter, der unter dem Minister des Innern eines Landes beschftigt ist. In Bezug auf die administrative Eintheilung von Frankreich heit Departement seit der franz. Revolution so viel wie Regierungskreis oder Bezirk; diese Eintheilung trat zuerst 1789 an die Stelle der frhern in Provinzen und wurde nach Flchenraum, Bewohnerzahl und Abgabenertrag mglichst gleichmig durchgefhrt. Die erste Anzahl dieser Departements war 83, im J. 1812 gab es 130, von denen aber nach dem Frieden 1814 nur 86 brigblieben. [529] Jedes Departement zerfllt in Arrondissements und diese wieder in Cantons, welche von den Gemeinden von ungefhr je 4 !St. gebildet werden; alle Behrden derselben stehen aber unter einem Prfecten, der etwa so viel wie Kreisdirector ist und in der Hauptstadt des Bezirks seinen Sitz hat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 529-530.
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