[60] Scharfrichter nennt man Den, der gesetzlich beauftragt ist, einen zum Tode Verurtheilten mit dem Schwerte hinzurichten. Der Scharfrichter verrichtet weder die sogenannten ehrlosen Hinrichtungen, z.B. Henken, noch das fr anrchig geltende Geschft der Abdeckerei, wie er auch in frhern Zeiten nicht die Folter ausbte, sondern alles Dieses geschieht und geschah durch den Henker oder gegenwrtig durch die Knechte des Scharfrichters, welche Freiknechte, Abdecker, Caviller und mit dem gemeinsten Ausdrucke Schinder heien. (S. Abdecker.) Daher war auch der Scharfrichter mit seinen Kindern schon nach den Reichsgesetzen ehrlich, welches mit den Henkern nicht der Fall ist. Die Abdeckerei ist ein eintrgliches Privilegium, welches in dem Anspruch auf alles gefallene Vieh besteht, wovon nur die in einer Schferei gefallenen Schafe ausgenommen sind. Die Abdeckereigerechtigkeit ruht gewhnlich auf dem Hause des Scharfrichters und wird mit diesem durch Kauf erworben. Die Scharfrichter bilden zusammen eine Zunft und als Meisterstck zur Aufnahme in dieselbe wird die Hinrichtung eines Menschen durch das Schwert betrachtet. Zu jeder Scharfrichterei gehrt ein gewisser District, innerhalb dessen der Scharfrichter, welchem jene gehrt, zu Vollziehung aller vorkommenden Todesstrafen verpflichtet ist.