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Feldmark

[172] Feldmark, die Flche smmtlicher, einer Gemeinde od. auch einem Landgut angehrender u. von einer bestimmten, mit Bumen, Marksteinen, Grben etc. bezeichneten Grenze umschlossenen Grundstcke; die Gemeinde hat auf ihr das Weiderecht. Zuweilen findet man bei einem Dorfe mehrere F-n, die auer der Fruchtfeldmark meist von zerstrten Drfern herrhren. An manchen Orten Deutschlands u. der Schweiz herrscht noch die Sitte, alljhrlich einen Umzug, der Grenze der F. entlang, zu halten, damit von der Ortsobrigkeit der unvernderte Zustand derselben constatirt werde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 172.
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