[244] Cognitĭo (Cognition, lat.), 1) Erkenntni; 2) (rm. Ant.), richterliche Untersuchung u. Erkenntni; bes. in auerordentlichen, nicht durch Gesetz, Edict etc. bestimmten Fllen, od. solchen, fr die keine besondere Strafe festgesetzt ist, commissorialische Untersuchung (C. extraordinaria); nur von hheren Magistraten hingen solche Cognitiones ab; 3) (C. caussae), die Untersuchung u. Erwgung einer Sache; geht der gerichtlichen Entscheidung eines Processes u. den gerichtlichen Handlungen der Jurisdictio voluntaria mixta vorher; vgl. Civilgerichtsbarkeit. Daher Cognitional, eine richterliche Untersuchung betreffend, u. Cognitionaliter, verhrter Maen, wenn ein Verhr ber die Sache gehalten worden.