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Aussicht

[60] Aussicht, das in die Ferne Schauen von einem Orte, u. der Anblick (Prospect), den die dabei sich darbietenden Gegenstnde einer Landschaft, eines Platzes etc. gewhren; in dieser Hinsicht ist eine A. frei u. weit, od. beschrnkt; wenn zu Mannigfaltigkeit von ansprechenden Naturgegenstnden sich zugleich eine angemessene Gruppirung gesellt, eine Anregung des sthetischen Wohlgefallens, ist sie eine reizende, lachende, malerische A., sofern sie bes. der Phantasie Stoff gibt, Ideen daran zu knpfen, fr welche das Gefhl ein lebendiges Interesse fat. Bei Anlagen groer Grten ist die Wahl angemessener Punkte zu Ruhepltzen, von wo aus theils in knstlicher Gruppirung von eigenen Anlagen, theils in Benutzung der in der Landschaft sich darbietenden Gesichtsgegenstnde, reizende A-en entstehen, ein Hauptgegenstand. Die A. einem benachbarten Hause zu verbauen u. durch Anpflanzungen auf eigenem Grund u. Boden zu beschrnken, kann nach gemeinem Rechte nicht verwehrt werden, wenn nicht auf dem Hause eine eigene Servitut deswegen ruht (Servitus prospectus, od. Servitus ne prospectui officiatur).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 60.
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