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Ausnahme

[51] Ausnahme, Alles, was von einer Regel abweicht. A. findet Anwendung auf Regeln, die aus der Erfahrung abstrahirt sind, z.B. in der Naturgeschichte; die von der Mehrheit vorkommender Flle hergenommen sind, z.B. in der Grammatik in constitutiven Bestimmungen, bes. in der Gesetzgebung, wo das Gesetz sich wohl auch selbst ber die Flle, die nicht darunter befat sein sollen, ausspricht (s. Ausnahmegesetze); sonst durch Nachsicht od. besondere Vergnstigung, od. in auerordentlichen Fllen (s. Ausnahmegesetze); eben so in Maximen der Politik, der Pdagogik, der Ditetik etc. Fr logische Grundstze, ohne deren Anerkennung gar kein Denken mglich sein wrde, fr die Grundstze der Mathematik u. die Pflichtgebote der Moral gibt es keine A-n. Auf alle diese findet das bekannte Sprchwort: keine Regel ohne A., nur in so fern Statt, als die Begriffe in der als unverrckbar aufgestellten Regel nicht streng gehalten werden, u. ihnen ein Doppelsinn unterliegt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 51.
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