Wird zitiert von-Funktion...
Was und wo?
Auf den Rechtsprechungsseiten von dejure.org (wir dokumentieren über 1.800.000 Entscheidungen) finden Sie von nun an häufig einen Abschnitt "Wird zitiert von ...". Hier werden Urteile aufgeführt, in denen die jeweils dokumentierte Entscheidung ausdrücklich in Bezug genommen wird (sog. "Rückverweise" oder "Passivzitate").
Die Gesamtzahl der gefundenen Entscheidungen wird direkt hinter "Wird zitiert von ..." als Klammerzusatz angegeben. Die jeweils ersten drei Entscheidungen sind in einer Liste aufgeführt, während der Rest durch Klick auf "mehr" sichtbar gemacht werden kann. Die Textstellen, in denen die Zitate vorkommen, werden als "Kontextvorschau" eingeblendet, wenn Sie den Mauszeiger über einen Datensatz bewegen. Weitere Anzeigeoptionen erhalten Sie über einen Klick auf das Werkzeugsymbol am rechten Rand (Einzelheiten: siehe unter "Wie?").
Wozu?
In allen Rechtsberufen ist die Rechtsprechungsrecherche von zentraler Bedeutung. Die Funktion "Wird zitiert von ..." erleichtert diese Recherche in vielfacher Weise. Ein paar Fallbeispiele:
Es gibt eine Entscheidung, auf die Sie in einem aktuellen Fall stützen wollen. Um sich gegen Gegenargumente abzusichern, ist es hilfreich, zu prüfen, ob es Gerichte gibt, die anders entschieden haben und ggf. warum. Will die Gegenseite sich auf diese Entscheidung stützen, gilt das noch mehr. Ist die Präzedenzentscheidung vielleicht schon ganz überholt?
Es gibt eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die dem eigenen Standpunkt entgegenzustehen scheint. Durch eine Sichtung der Entscheidungen, die auf diese Rechtsprechung Bezug nehmen und sie im konkreten Fall nicht für einschlägig halten, lassen sich Abgrenzungskriterien finden, um den eigenen Fall erfolgreicher aufzubereiten.
Kennt man eine für den eigenen Fall günstige frühere Entscheidung, lassen sich durch die Rückverweise schnell weitere Entscheidungen auffinden, die ähnliche Fälle betreffen und von denen vielleicht einige als Argumentationshilfe noch besser auf den eigenen Fall "passen".
Wie?
Alle gefundenen Rückverweise werden auf der Urteilsseite (dem "Urteilsdatenblatt") automatisch angezeigt. Die Sortierung ist standardmäßig nach "Relevanz", d.h. Entscheidungen, die sich besonders ausführlich mit der vorliegenden auseinandergesetzt haben, werden weiter oben angezeigt. Diese Anzeigereihenfolge läßt sich auf eine chronologische umstellen. Um dies einzustellen, öffnen Sie das Einstellungsmenü durch Klick auf das Werkzeugsymbol am rechten Rand.
Die Kontextvorschau, d.h. die Anzeige der Textstellen, in denen die jeweiligen Zitate vorkommen, erscheint, wenn Sie den Mauszeiger über einen Eintrag bewegen. Dies ist für eine erste Sichtung oft ausreichend.
Um gründlicher diese Stellen zu lesen, ist es möglich, sie direkt im Hauptanzeigebereich erscheinen zu lassen. Hierfür müssen Sie nur auf das Sprechblasensymbol
Die Einstellungen, die Sie im Einstellungsmenü wählen, gelten für das jeweils angezeigte "Urteilsdatenblatt". Sie können aber auch festlegen, daß sie überall auf dejure.org gelten sollen. Hierfür klicken Sie, nachdem Sie eine Einstellung gewählt haben, zusätzlich auf "auch für künftige Seiten".