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Leistungsschutzrecht: Das Lügen geht weiter

Selbst nach der Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform gehen die "Lügen für das Leistungsschutzrecht" weiter. Auf dieser Basis darf die Regierung nicht final den Plänen zum Leistungsschutzrecht zustimmen.

Eine Analyse von veröffentlicht am
Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner
Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner (Bild: Lucas Jackson/Reuters)

Wer erwartet hatte, dass die Verlage nach der Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform auf Falschbehauptungen zum Leitungsschutzrecht verzichten würden, sieht sich nach den jüngsten Äußerungen von Mathias Döpfner eines Besseren belehrt. In Interviews auf Meedia.de und seinem Hausblatt Welt liefert der Vorstandschef des Axel-Springer-Verlags weiter Material für die Sammlung des Medienjournalisten Stefan Niggemeier unter der Überschrift "Lügen für das Leistungsschutzrecht". Was diese Kampagne vor allem bedenklich macht: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat inzwischen eingeräumt, dass er den Uploadfiltern auf EU-Ebene zugestimmt hat, um "wenigstens das Leistungsschutzrecht" zu retten.

Das Döpfner-Interview auf Meedia.de enthält so viele Falschbehauptungen und Verdrehungen, dass man gar nicht weiß, wo man mit den Richtigstellungen anfangen soll. Zudem ist es sehr entlarvend, was die eigentlichen Ziele des neuen Leistungsschutzrechts betrifft. Diese Aussagen sollten die Politik aufhorchen lassen, denn sie stellen die Funktionsweise der Presse und die Meinungsfreiheit infrage.

1. Blogger profitieren besonders von der Reform

In den beiden Interviews geht Döpfner mit der Behauptung hausieren: "Gerade Blogger, kleinere und mittlere Verlage profitieren ebenfalls von der Reform, weil sie sonst gar nicht in der Lage wären, aus eigener Kraft mit den Plattformen zu verhandeln und ihre Rechte durchzusetzen." Doch "gerade Blogger" sind ausdrücklich vom europäischen Leistungsschutzrecht ausgenommen.

Sie erfüllen zum einen nicht die Definition der "Presseveröffentlichung" in Artikel 2 der Richtlinie (PDF), wonach nur eine solche Textsammlung geschützt ist, die "auf Initiative eines Diensteanbieters unter seiner redaktionellen Verantwortung und Aufsicht veröffentlicht wird". Zum anderen heißt es in Erwägungsgrund 56 ausdrücklich: "Auch sollte dieser Schutz nicht für Internetseiten wie etwa Blogs gelten, die im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht auf Initiative sowie unter der redaktionellen Verantwortung und der Aufsicht eines Dienstleisters wie etwa eines Presseverlags stattfindet, Informationen zur Verfügung stellen."

2. Axel Springer profitiert nicht besonders von der Reform

Döpfner bezeichnete in dem Interview den "Vorwurf", dass Axel Springer besonders von der neuen Regelung profitieren würde, als "absurd". Das ist er aber nicht. Denn die Vergütungen der Verwertungsgesellschaft (VG) Media richten sich zu 98 Prozent an den Klickzahlen der IVW aus. Daher würden die Angebote des Axel-Springer-Verlages wie Bild.de, Welt.de und viele weitere derzeit fast zwei Drittel der Einnahmen nach dem deutschen Leistungsschutzrecht verbuchen.

Kleine und mittlere Verlage würden kaum vom Leistungsschutzrecht profitieren, falls es jemals zu nennenswerten Lizenzzahlungen kommen sollte. Absurd ist wohl eher der Versuch, Blogger und kleine Verlage mit wenig Internettraffic als besondere Profiteure des Leistungsschutzrechts darzustellen. Selbst wenn größere Angebote wie T-Online, Focus Online oder Spiegel Online ebenfalls über die VG Media ihre Rechte durchsetzen wollten, würde Axel Springer immer noch am meisten vom Leistungsschutzrecht profitieren. Der Anteil kleinerer Verlage würde noch stärker sinken.

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GodsBoss 29. Jul 2019

Und bei der indirekten Demokratie wird natürlich der gewählt, der mehr Rente, weniger...

cruse 13. Apr 2019

Wie denn? Fackeln im Sturm ? ^^ "Wir" können nur CDU/SPD abwählen. Dauert leider noch...

gandhi187 11. Apr 2019

Möchtest du damit gerade sagen, dass Voss whrlich war, oder hast du ein bisschen was...

heikom36 10. Apr 2019

Welche Demokratie? Es wird und wurde gelogen das sich die Balken biegen, es wurde...


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