Geld Jobcentersicher anlegen
Wie kann man ca. 7.000 € so anlegen, dass das Jobcenter hiervon nichts erfährt?
Antworten (14)
Letzte Woche habe ich eine Mail von einem afrikanischen Geldanleger bekommen. Er hat sogar versprochen, dass niemand davon etwas erfährt!
Das Schonvermögen nach dem SGB XII beträgt 10.000 Euro für Einzelpersonen und 20.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner (§§ 90, 91 SGB XII und Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII).
abgesehen davon, dass du als Antragsteller ein Schonvermögen von 40.000 Euro hast und die Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft jeweils ein Schonvermögen 15.000 Euro haben, dann frag ich mich, warum du um 7000 Euronen Panik schiebst.
Oder gehen die 7000 Euro über die Summe der Schonvermögen hinaus?
Dann könnte man vorm Bezug des Bürgergeldes die 7000 in eine schöne Familienkreuzfahrt investieren. Dann erfährt das Jobcenter nichts davon.
Oder gehen die 7000 Euro über die Summe der Schonvermögen hinaus?
Dann könnte man vorm Bezug des Bürgergeldes die 7000 in eine schöne Familienkreuzfahrt investieren. Dann erfährt das Jobcenter nichts davon.
Völlig egal, ob diese Summe innerhalb des Schonvermögens liegt oder nicht, die Bank führt Kapitalerträge mit 25 % direkt ans FA ab. Davon erfährt auch das Jobcenter dank guter Vernetzung und rechnet diese Einkünfte an. Das Jobcenter erfährt von der Bank von jedem einzeln Cent Zinsen.
Man kann natürlich eine Freistellungserklärung vorlegen, die Dich aber auch nicht von Deiner Pflicht zur Angabe Deiner Einkünfte gegenüber dem Jobcenter entbindet. Zudem wird das Jobcenter sicher auch von dieser Freistellungserklärung erfahren.
Es gibt ausländische Banken, die keine Kapitalertragsteuer abführen, Dich aber zur Eigenmeldung beim FA verpflichten. Welche das sind kann man ergoogeln, denn Du hast offensichtlich Betrug vor und bekommst von mir keine Tipps.
Man kann natürlich eine Freistellungserklärung vorlegen, die Dich aber auch nicht von Deiner Pflicht zur Angabe Deiner Einkünfte gegenüber dem Jobcenter entbindet. Zudem wird das Jobcenter sicher auch von dieser Freistellungserklärung erfahren.
Es gibt ausländische Banken, die keine Kapitalertragsteuer abführen, Dich aber zur Eigenmeldung beim FA verpflichten. Welche das sind kann man ergoogeln, denn Du hast offensichtlich Betrug vor und bekommst von mir keine Tipps.
Eigentlich egal, ob die Bank 25% Steuern auf Kapitalerträge abführt. Selbst wenn man das Geld so anlegt, dass Kapitalerträge anfallen, dann bewegt sich das zwischen 70 und 210 Euro. Dann erfährt der Staat halt von den 7000 Euro. Das ist dann wieder nur wichtig, wenn die 7000 Euro oberhalb des Freibetrages liegen.
Wenn man 7000 Euro verstecken will, dann kauft man halt 0,07 Bitcoin oder 3 Unzen Feingold. Dann hat man keinen Kapitalertrag, der gemeldet wird, bis man nach Jahren den Bitcoin oder das Feingold verkauft, aber das Jobcenter erfährt nichts davon.
Wenn man 7000 Euro verstecken will, dann kauft man halt 0,07 Bitcoin oder 3 Unzen Feingold. Dann hat man keinen Kapitalertrag, der gemeldet wird, bis man nach Jahren den Bitcoin oder das Feingold verkauft, aber das Jobcenter erfährt nichts davon.
Das Jobcenter hat die Möglichkeit eines Kontenabrufs bei Bundezentralamt für Steuern. Du glaubst gar nicht, was da alles gespeichert ist.
Alles weitere zum Thema Betrug kannst Du im StGB nachlesen.
Alles weitere zum Thema Betrug kannst Du im StGB nachlesen.
Ja, wenn man Geld anlegt, dann möchte man, dass Kapitalerträge anfallen. Die Anlagesumme ist sekundär. Das Jobcenter interessiert sich für die Erträge.
Die Frage ist doch, wie weit können und dürfen Kontoauszüge abgeglichen werden.
Wenn die 7K aktuell noch auf dem Konto sind, würde ich sehr vorsichtig sein und eventuelle Konsequenzen bedenken.
Wenn die 7K aktuell noch auf dem Konto sind, würde ich sehr vorsichtig sein und eventuelle Konsequenzen bedenken.
Da hat aber einer sehr weit interpretiert. Die frage lautet eindeutig, "wie kann ich 7000 Euro anlegen, dass das Job Center nichts davon erfährt" da steht nicht, "wie kann ich 7000 Euro anlegen, dass das Job Center nichts von den Kapitalerträgen erfährt."
Das macht auch keinen Sinn, wer von Bürgergeld leben muss, hat keine Einkünfte, die ihn auch nur in die Nähe der Steuergrenze bringen. Die Kapitalerträge betragen dann auch nur zwischen 2,00 und 10,00 Euro im Monat, die braucht man vor dem Jobcenter auch nicht verstecken.
Das macht auch keinen Sinn, wer von Bürgergeld leben muss, hat keine Einkünfte, die ihn auch nur in die Nähe der Steuergrenze bringen. Die Kapitalerträge betragen dann auch nur zwischen 2,00 und 10,00 Euro im Monat, die braucht man vor dem Jobcenter auch nicht verstecken.
Ach ja, wenn ich 7.000,00 Euro in einem Fond anlege, wie hoch sind dann meine Kapitalerträge, solange ich nicht verkaufe? Ist das dann keinen Anlage?
Selbstverständlich hat das Jobcenter keine Zugriffsmöglichkeiten auf Kontoauszüge, kann aber die Vorlage verlangen.
Ich weiß nicht, warum hier immer die 7.000 € in den Vordergrund geschoben werden. Es geht lediglich um erzielte Erträge aus diesem Geld. Das gilt als Einkommen und wird angerechnet.
Ich weiß nicht, warum hier immer die 7.000 € in den Vordergrund geschoben werden. Es geht lediglich um erzielte Erträge aus diesem Geld. Das gilt als Einkommen und wird angerechnet.
Erwirtschaftete Zinsen eines Bürgergeldempfängers haben überhaupt nichts mit irgendwelchen Steuergrenzen zu tun. Es gilt das Zuflussprinzip und sie werden angerechnet. Ebenso wie z.B. eine Steuererstattung.
Es geht in der Frage um 7000 Euro. Alles andere ist Interpretation. Die wird von einigen Leuten hier nicht so gern gesehen.