Denn wer sich künftig zum ersten Mal von einem noch unbekannten Gerät oder Browser in sein Postfach einloggt, der wird aufgefordert, diese Anmeldung mit der Mail-App zu bestätigen. Diese Funktion nennt sich „Bekannte Geräte“.
Dahinter steckt der Gedanke, dass der Besitzer der Mail-App respektive des Smartphones, auf dem sie läuft, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der tatsächliche Besitzer des Mail-Kontos ist. Zudem muss die entsprechende Telefonnummer im Mail-Konto hinterlegt sein.
Ein Hacker, der sich von seinem PC aus mit gestohlenen Zugangsdaten in die Postfächer einloggen will, hat in der Regel keinen Zugriff auf das Handy.
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Setzt der legitime Benutzer bei der ersten Anmeldung mit einem neuen Gerät das Häkchen bei „Auf diesem Gerät nicht mehr fragen“, gilt das neue Gerät als „bekannt“ und die nächste Anmeldung ist dann wie gewohnt mit E-Mail-Adresse und Passwort möglich. Nach Angaben des Anbieters profitieren rund 20 Millionen App-Benutzer von dieser Funktion.
Wer die GMX-Mail-App für Android oder iOS nutzt, kommt in den Genuss der neuen Funktion „Bekannte Geräte“. Die App dient dann als eine Art zweiter Faktor für die Anmeldung von einem neuen PC aus.
IDG
Wer die Mail-Apps von GMX und Web.de nicht verwendet, erhält die neue Funktion nicht. Und Benutzer, die bei GMX oder Web.de bereits die Zwei-Faktor-Anmeldung (2FA) eingerichtet haben, bleiben von „Bekannte Geräte“ unberührt, da sie mit 2FA schon einen sehr guten Log-in-Schutz einsetzen.
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Wollen Sie die neue Funktion nutzen, installieren Sie die Mail-App von GMX oder Web.de. Unser Tipp für alle GMX oder Web. de-Benutzer, die die Mail-App nicht einsetzen: Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung, das geht nach dem Einloggen auf der Webseite im Mail- Konto oben rechts über „Account” und dann unter „Login & Sicherheit –› Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren”.
Zusätzlichen Schutz bietet der Qualitäts-Check für Passwörter bei GMX und Web.de. Zum einen werden die Passwörter auf ihre Qualität hin geprüft, beispielsweise, ob sie lang und komplex genug sind. Darüber hinaus wird während des Anmeldevorgangs geprüft, ob das verwendete Passwort bereits in einer Datenbank mit gestohlenen Passwörtern (Leak-Datenbank) enthalten ist.