Den Rundfunkbeitrag muss fast jeder zahlen, nur wenige Menschen können sich davon befreien lassen. Die wenigen Ausnahmen haben wir in dem Artikel Rundfunkbeitrag: Diese Ausnahmen gibt es zusammengefasst.
Rundfunkbeitrag bei der Steuererklärung berücksichtigen lassen
Es gibt aber tatsächlich auch für Privatpersonen eine Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bei der Steuererklärung geltend zu machen und damit den Rundfunkbeitrag zur Reduzierung der Steuerlast zu verwenden. Das ist dann der Fall, wenn Sie beruflich bedingt neben Ihrem Hauptwohnsitz noch einen Zweitwohnsitz am Arbeitsplatz haben.
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Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können Sie alle Kosten, die durch die zweite Wohnung entstehen, beim Finanzamt geltend machen. Also Miete oder Hausgeld, Handwerkerkosten, bei Eigentümern auch die Grundsteuer und eben auch den Rundfunkbeitrag. Falls Sie also den Rundfunkbeitrag für Ihre beruflich bedingte Zweitwohnung bezahlen, dann sollten Sie das zu Ihrem Vorteil in der Steuererklärung geltend machen.
Dieser Tipp kursiert immer wieder im Internet, doch dabei wird vergessen, dass es noch eine bessere Alternative gibt:
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung gar nicht erst bezahlen
Allerdings gibt es noch eine zweite Möglichkeit, bei der Sie den Rundfunkbeitrag für Ihre beruflich bedingte Zweitwohnung gar nicht erst bezahlen müssen: Sie können sich nämlich vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreien lassen. Hier finden Sie beim Beitragsservice die entsprechende Information und können über dieses Online-Formular die Befreiung auch sofort beantragen. Voraussetzung dafür ist:
- Der Antragsteller ist melderechtlich beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und Nebenwohnung angemeldet.
- Haupt- und Nebenwohnung sind beim Beitragsservice auf den Antragsteller (oder auf den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner mit gemeinsamer Hauptwohnung) angemeldet.
Das geht sogar ohne die Notwendigkeit, dass Ihre Zweitwohnung beruflich genutzt wird. Zudem reicht es, wenn einer der beiden Ehepartner/Lebenspartner den Rundfunkbeitrag bezahlt. Der andere Partner kann sich davon befreien lassen.
Hinweis: Bis 1. November 2019 erschwerte der Beitragservice die Befreiung vom Rundfunkbeitrag dadurch, dass verlangt wurde, dass beide Ehepartner für beide Wohnungen als Rundfunkbeitragszahler registriert waren. Zudem musste der zahlende Partner an beiden Wohnsitzen gemeldet sein. Diese Hürde ist aber seit 1.11.2019 entfallen, wie der Beitragsservice schreibt: “Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Hauptwohnung spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.”
In der Praxis klappt die Befreiung unkompliziert:
- Test: So klappt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Paare – darauf sollten Sie achten
- Tipp zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen