In dem konkreten Fall bestellte der Autor wieder den gleichen Originaltoner, mit dem sein Laserdrucker vom Hersteller ausgeliefert worden war. Mit dem neuen Toner staute sich allerdings ständig das Papier. Nachdem sich der Versender mit dem Hinweis auf die Kompatibilitätsliste in der Druckeranleitung beziehungsweise im Internet weigerte, die Ware zurückzunehmen, musste der Autor eingestehen: Danach hat der Händler recht.
Unabhängig davon, weshalb der ursprünglich exakt gleiche Toner nun tadellos funktionierte und der neue Toner nicht, kann man in diesem Fall als Verbraucher wenig machen. Gewährleistung hat man nicht, schließlich hat man ja formal „falsch“ gekauft. Und für den Widerruf müsste man erhebliche Nutzungsgebühren in Kauf nehmen, weil der Händler den jetzt nicht mehr neuen Toner nur mit erheblichem Abschlag verkaufen könnte – das lohnt den Aufwand für die Auseinandersetzung und für das Zurückschicken kaum.

©Samsung
Unser Tipp: Überprüfen Sie vor dem Kauf von Toner oder Tinte auf den Support-Seiten des Druckerherstellers noch einmal, ob Toner respektive Tinte wirklich zu Ihrem Modell passen! Gibt es dann nach dem Kauf Probleme, können Sie die Händlergewährleistung in Anspruch nehmen: Denn er muss Ihnen einwandfrei funktionierende Ware liefern oder den Kaufvertrag rückabwickeln und das bereits bezahlte Geld erstatten.
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